Das Steuerstrafrecht gewinnt eine immer stärkere Bedeutung. Das resultiert mitunter aus der sich ständig ändernden Steuergesetzgebung sowie der inzwischen unüberschaubaren Rechtsprechung, in der gerade in den letzten Jahren eine verschärfende Tendenz im Hinblick auf Steuersünder zu beobachten ist. Spätestens seit Bekanntwerden der prominenten Fälle, wie dem des Ex-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß und der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, dürfte demnach deutlich geworden sein, wie wichtig eine präventive Beratung, die professionelle Vorbereitung und Fertigung einer Selbstanzeige oder die effektive und frühzeitige Verteidigung im Steuerstrafverfahren sind.
Unser oberstes Gebot sind hierbei die Fachkompetenz und Diskretion. Wir arbeiten in diesem Bereich regelmäßig als Team bestehend aus unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten, da wir der Auffassung sind, dass nur eine ganzheitliche Beratung in steuerlicher und strafrechtlicher Hinsicht zu dem für Sie individuell besten Ergebnis führen kann. In einem umfassenden Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt und erarbeiten vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung eine umfassende Lösung, wobei die vordergründige Zielsetzung stets die schnelle und geräuschlose Bereinigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und/oder die Erledigung des Verfahrens darstellt.
Wir verbinden die Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung unter einem Dach. Das Steuerrecht gehört demnach zu unseren Kernkompetenzen. Neben unserem steuerlichen Beratungsspektrum können wir Ihnen auch bei steuerrechtlichen Fragen mit anwaltlichem Rat zur Seite stehen, Betriebsprüfungen und Abschlussbesprechungen rechtlich begleiten und insbesondere Ihre Vertretung im Veranlagungs-, Einspruchs- oder Finanzgerichtsverfahren übernehmen. Auch beraten oder vertreten wir Sie gerne bei Fragen der Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung und erstellen für Sie Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts werden alle Taten unter Strafe gestellt, die durch Verantwortliche von Wirtschaftsunternehmen oder zum Nachteil von Unternehmen begangen werden. Die Strafverfolgung richtet sich dementsprechend regelmäßig gegen Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte eines Unternehmens. Zu den typischen Risiken eines Unternehmers gehören demnach nicht nur Risiken wirtschaftlicher, sondern ebenfalls strafrechtlicher Art. Gerade in Zeiten eines immer stärker werdenden Wettbewerbs ist die Grenze zwischen legalem und bereits strafbarem Verhalten im Hinblick auf unternehmerische Entscheidungen verschwindend gering, sodass es immer wichtiger wird, sich – bestenfalls bereits im Vorfeld – beraten zu lassen.
Beispielhaft seien die nachfolgenden Delikte genannt, die regelmäßig zur Eröffnung eines Wirtschaftsstrafverfahrens führen:
Aufgrund der oft komplexen Fälle kann eine wirksame Verteidigung neben strafrechtlichem Know-how ebenfalls Kenntnisse mitunter im Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuer-, Steuerstraf- und Insolvenzrecht verlangen. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung ist es uns möglich, ein Expertenteam zusammenzustellen, um eine umfassende, fachlich kompetente Beratung und – falls erforderlich – strafrechtliche Verteidigung und/oder zivilgerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen zu gewährleisten.
Viele Kapitalanlagen halten nicht, was den Anlegern versprochen wurde. Im Falle von Falschberatung, Sittenwidrigkeit oder Kapitalanlagebetrug können Anleger demnach in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz verlangen. So, wenn eine Beratungshaftung nachgewiesen werden kann, wenn beispielsweise nicht sachgerecht über die Anlage aufgeklärt wird, Risiken verharmlost oder die Anlageziele des Kunden nicht berücksichtigt werden, oder wenn über Provisionen, die Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter hinter dem Rücken der Kunden bezogen haben ("Kickback"-Zahlungen), im Vorfeld nicht ausreichend aufgeklärt worden ist.
Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Haftungsfällen betreffend Anlageberater, Anlagevermittler- und Finanzmakler. Ebenfalls vertreten wir Sie in Fällen von Prospekthaftung und Vertriebshaftung oder bei der Haftung von Emittenten und Banken. Darüber hinaus bieten wir auch die präventive Beratung für Anlagevermittler und Beratungsunternehmen im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen an die Kundenberatung (Beratungsprotokolle, Provisionen/Rückvergütungen etc.) an.
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