Die Anforderungen an eine korrekte Lohnbuchhaltung sind sehr komplex, denn hier liegt viel steuerliches Risikopotential. Wir bedienen uns bei der Erstellung der Software des Marktführers DATEV, gewährleisten durch ständige Weiterbildung und jahrzehntelange Erfahrung eine höchstmögliche Qualität. Analog zur Finanzbuchführung können Sie wählen, wie die von uns benötigten Belege und Informationen zu uns kommen, auf dem Papierweg, per Telefon oder per digitalem Datenaustausch (z. B. E-Mail).
Wir erledigen für Sie die monatlichen Lohnsteueranmeldungen, An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen, führen die Beitragsnachweise und nehmen Ihnen die Kommunikation mit Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, etc. ab. Erforderliche Bescheinigungen erstellen wir selbstverständlich auch für Sie. Die notwendigen Daten übermitteln wir an die entsprechenden Ämter (u. a. Datenübermittlung an statistische Ämter).
Dazu bieten wir Ihnen optional verschiedene Statistiken (z. B. detaillierte Personalkostenaufstellungen) und Auswertungen an. Auf Ihren Wunsch hin lassen wir die Lohnabrechnungen direkt zu den Arbeitnehmern nach Hause schicken. Zusätzlich können wir Sie bei dem Thema Reisekosten durch Information und Erstellung von Reisekostenabrechnung unterstützen. Sofern Sie ein Fahrtenbuch führen (müssen), überprüfen wir dieses für Sie auf Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, damit Sie bei einer Überprüfung durch das Finanzamt keine bösen Überraschungen erleben.
Nicht nur die deutsche Steuergesetzgebung unterliegt einem nahezu täglichen Wandel, auch die auszufüllenden Formulare ändern sich jedes Jahr. Sie als Unternehmer sind zur Abgabe einer Vielzahl von Steuererklärungen verpflichtet. Wir erledigen, nachdem wir Sie zuvor ausführlich beraten haben, diese Pflicht für Sie. Dies passiert unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zur Vermeidung etwaiger Nachteile für Sie oder Ihr Unternehmen.
Der Jahresabschluss bildet einerseits die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und dient der Erfüllung zivilrechtlicher Pflichten (je nach Unternehmensgröße), andererseits ist er das zentrale Informationsinstrument für Geldgeber (Anteilseigner, Banken, etc.).
Sie bestimmen unseren Beitrag bei der Jahresabschlusserstellung: Wollen Sie mit dem Thema so wenig wie möglich belästigt werden, dann stellen wir Ihnen nur die unbedingt notwendigen Fragen und erledigen den Rest für Sie.
Alternativ erstellen Sie den Jahresabschluss weitgehend selbst und wir stehen Ihnen nur bei bilanzpolitischen Fragen und der Berechnung der Steuerlast und etwaiger latenter Steuern zur Seite.
Da das Zahlenwerk alleine nicht immer aussagekräftig ist, kann ein ausführlicher Jahresabschlussbericht hilfreich sein. Wir bieten Ihnen sowohl den Mindestumfang, fertigen für Sie aber je nach Bedarf auch sehr ausführliche Berichte an. Dazu überprüfen wir das Zahlenwerk auf Plausibilität und weisen Sie auf Besonderheiten hin.
Zusätzlich stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Jahresabschlusspräsentation zusammen, welche die Zahlen auch graphisch anschaulich aufbereitet darstellt.
Wir unterstützen Sie – je nach Unternehmensgröße – bei der Aufstellung von Anhang und Lagebericht.
Sofern Sie Offenlegungspflichten zu erfüllen haben, also beispielsweise Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer AG, GmbH, UG, GmbH&Co. KG etc. ausüben, sind Sie verpflichtet, Ihren Jahresabschluss fristgerecht beim Bundesanzeiger offen- oder aber zu hinterlegen, um empfindlichen Bußgeldern zu entgehen. Wir übernehmen für Sie den technischen Part und übermitteln die Daten direkt an den Bundesanzeiger, sofern von Ihnen gewünscht, und teilen Ihnen zuvor mit, welche Daten überhaupt übermittelt werden müssen.
Der Großteil der Mandanten möchte verständlicherweise so wenig Informationen wie nötig preisgeben, in manchen Fällen kann es allerdings hilfreich sein, nicht nur das gesetzlich geforderte Mindestmaß zu übermitteln.
Gemeinsam mit Ihnen legen wir den für Sie sinnvollen Umfang an offenzulegenden Daten fest.
Jede Privatperson, die Einkünfte erzielt, muss grundsätzlich jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Darüber hinaus kann es erforderlich sein, im Schenkungs- oder Erbfall eine Erbschaftsteuererklärung abgeben zu müssen.
Sofern Sie Grund und Boden erworben haben, sind unter Umständen Erklärungen zur Feststellung von Einheitswerten einzureichen, damit z. B. die Grundsteuer in der richtigen Höhe festgesetzt werden kann.
Je nach Einzelfall bestehen weitere Steuererklärungspflichten, über die wir Sie gerne aufklären und Sie in all diesen Fällen kompetent unterstützen.
Die steuerliche Beratung eines Unternehmens stellt im Bereich der Steuerberatung das mit Abstand umfangreichste Gebiet dar. Zum einen muss das Unternehmen innerhalb der verschiedenen Phasen des Unternehmertums eine fundierte (steuerliche) Beratung erfahren, zum anderen ist jede dieser Phasen für sich von (steuerlichen) Besonderheiten geprägt:
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